AGB

AGB  Dream Weddings International

Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur “Dream Weddings International“ (Agentur), vertreten durch den Inhaberin Walther Hoffmann. Die beim Vertragsabschluss aktuelle Fassung ist maßgeblich und wird den jeweiligen Gegebenheiten un  dem Umfang der Buchung durch die Kunden angepasst.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur und ihrem Auftraggeber (Kunde = Brautpaar) abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die Agentur nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertragsgegenstand ist die Planung und Organisation einer Hochzeit oder eines Events durch die Agentur. Der Vertrag kommt, wenn nichts anderes bestimmt ist, durch ein Angebot der Agentur und schriftliche Angebots-Bestätigung des Kunden zustande.

Vertragsgegenstand; Vertragsabschluss; Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Bedingungen, aus dem jeweiligen Angebot und aus der zwischen der Agentur und des Kunden abgeschlossenen individuell vertraglichen Abrede.

Die Agentur ist berechtigt nach dem Vertragsschluss, Änderungen hinsichtlich vereinbarter Leistungen vorzunehmen, sofern diese im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind.

Die Agentur ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

Leistungserbringung

Die Leistung der Agentur erfolgt im Rahmen des vereinbarten Zeitablaufes. Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht schriftlich bestätigt worden sind. Die Frist für Leistung fängt an zu laufen, wenn alle notwendigen Mitwirkungshandlungen und Informationen durch den Kunden erfolgt sind und die gegebenenfalls vereinbarte Anzahlung geleistet worden ist.

Sollte die Leistungserbringung oder die Fristen-Einhaltung aufgrund höherer Gewalt und/oder unvorhersehbaren Ereignisses unmöglich geworden sein, wird die Agentur von Ihrer Leistungsverpflichtung befreit. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Etwaige daraus entstehenden Schadensersatzansprüche oder Rücktritts-rechte sind ausgeschlossen.

Der Kunde ersetzt alle auftragsgemäßen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, ab dem die Agentur von der Lieferung bzw. Leistung befreit wird. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Kunden bezüglich der bis dahin und deswegen entstandenen Kosten bestehen; Die Agentur ist berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Gerät die Agentur mit ihren Leistungen in Verzug, ist die Schadensersatz-Pflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf die vereinbarte gesamte Vertragssumme begrenzt.

Transport, Versand: Die Lieferung erfolgt im Auftrag des Kunden. Die Agentur wählt das Transportunternehmen. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Transportschäden sind unverzüglich beim Transporteur anzuzeigen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die im Leistungsangebot angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer für Dienstleistungen die in der BRD erbracht werden. Für Fremdleistungen, die von ausländischen Auftraggebern erbracht werden, fällt keine MwSt. in der BRD an. Dies gilt auch für Kosten ausländischer Standesämter. Im Falle einer Änderung des Umsatzsteuersatzes im Im- oder Ausland ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.

Sollte sich der Preis für Ausstattungsmaterial oder aufgrund Tarifabschlüssen verändern, ist die Agentur berechtigt, die in diesem Vertrag vereinbarten Nettopreise entsprechend anzupassen. Preisänderungen müssen nachgewiesen werden. Dies gilt auch für amtliche Kosten wie Standesamtsgebühren etc. die in Italien und Portugal seitens der Gemeinden oft erst am Jahresende erhöht werden, obwohl es zu diesem Zeitpunkt bereits Aufträge gibt die vor der Preisänderung erfolgten. Details dazu werden nachgewiesen.

Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Agentur sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt Vorkasse. Die Vergütung für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Künstlern und Räumlichkeiten sind unverzüglich nach Vorlage der jeweiligen vertragsgemäßen Vorschläge an die Agentur zu zahlen. Diese Leistungen setzen im Übrigen keine erfolgreiche Vermittlung voraus.

Eine gebuchte vertragsgemäße Agenturleistung ist in drei Raten zu zahlen. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden. Die erste Rate ist sofort nach dem Vertragsschluss in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung zahlbar; die weiteren 40% der vereinbarten Vergütung sind als zweite Rate in der Mitte der vereinbarten Vertragslaufzeit zahlbar; die restlichen 30% sind als dritte  Rate spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung zahlbar. Der Kunde erhält gesonderte Rechnungen über eventuell vereinbarte zusätzliche Leistungen. Diese Rechnungen sind nach Erhalt sofort zahlbar. Leistungen die am Hochzeitstag zusätzlich gebucht werden, wie Getränke etc. Verlängerungen von Serviceleistungen wie Fotografen etc. sind sofort in bar an diese vor Ort zu begleichen.

Etwaige Rechnungs-Anforderungen sind während eines Zahlungs-verzuges mit 7,5% p. A. zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungs-Androhung, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, der Agentur Schadensersatz wegen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten zu leisten.

Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, für die Durchführung des Vertrages relevante Informationen rechtzeitig mitzuteilen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen für die vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen.

Gerichtsstand:
Der Gerichtsstrand für eventuelle Streitigkeiten ist Waldshut im Schwarzwald.