Anerkennung Hochzeit im Ausland

Anerkennung Hochzeit im Ausland

Sie haben Fragen zum Thema „Anerkennung Hochzeit im Ausland“ ? Für eine im Ausland erfolgte Eheschließung sind verschiedene rechtliche Schritte notwendig, um eine reibungslose Abwicklung zu garantieren und Ihre neu geschlossene Ehe dann auch in Deutschland ohne Probleme registrieren zu lassen. Die Anerkennung von Hochzeiten im Ausland, auch „Legalisierung“ genannt, ist ein wichtiger Punkt in der Organisation Ihrer Traumhochzeit. Wir von „Dream Weddings International“ beraten Sie diesbezüglich umfangreich und erledigen die meisten Formalitäten für Sie.

Bei vielen Mitbewerbern wird diese Behördenarbeit oft nur oberflächlich oder kaum erwähnt, obwohl die Abwicklung der Formalitäten vor und nach der Trauung mit zu den wichtigsten Organisationspunkten einer Hochzeit im Ausland gehört. Gerade weil diese Dokumentenabwicklung “nicht sichtbar“ ist, wird sie oft unterschätzt.

Wir von „Dream Weddings International“ blicken in diesem Punkt auf umfangreiche Erfahrungen zurück und überprüfen vor jeder Hochzeit detailliert, welche Dokumente für die Eheschließung erforderlich sind, da sich Bestimmungen oft geringfügig ändern können. Dabei arbeiten wir mit folgenden Organisationen zusammen

  • Standesämter vor Ort
  • Rechtsanwälte und Notare vor Ort
  • Bundesbehörden für Beglaubigung (Apostile)
  • Konsulate und Botschaften
  • Deutsches Zentralstandesamt in Berlin
  • Kirchliche Institutionen

Teilweise ist es nötig, daß Sie uns für diese Behörden eine (beglaubigte) Vollmacht erteilen, um vor Ort für Sie tätig zu sein.

Doch keine Sorge, es ist leichter als es auf den ersten Blick aussieht. Wir senden grundsätzlich alle Dokumente nur per Kurierpost zur Vorab-Prüfung an unsere lokale Agentur an Ihrem Hochzeitsort.

Dort arbeiten wir mit sehr erfahrenen Organisatoren zusammen, die sich bei den Behörden auskennen und dort auch akkreditiert sind. Dies vereinfacht vieles, gerade in südlichen Ländern.

In Florenz ist unsere Organisatorin eine ehemalige Mitarbeiterin des deutschen Konsulates, die auch als vereidigte Übersetzerin bei den Behörden anerkannt ist.

In Miami und Las Vegas kümmert sich ein deutsch-amerikanisches Notariat um die ordnungsgemäße dokumentarische Durchführung.

Selbst in der Hauptstadt des jeweiligen Bundesstaates (z. B. Tallahassee in Florida und Reno in Las Vegas) verfügen wir über eine örtliche Kontaktperson, die sich um eine rasche Ausstellung der sog. “Apostile“ kümmert. Dies ist ein Dokument was Ihrer Heiratsurkunde eine internationale Gültigkeit verschafft.

Um diesen Service der Legalisierung zu beschleunigen sind oft Eilzuschläge zu bezahlen, um nicht 3 – 4 Wochen auf das Dokument zu warten.

Registrierung Eheschließung im Ausland

Das personenstandsgesetz der Bundesrepublik Deutschland informiert unter Kapitel 7 – Besondere Berukundungen § 34 – 35 – Abschnitt 1 – Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle (§§34 – 40 ) wie folgt:

(1) Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden; für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Die §§ 3 bis 7, 9, 10, 15 und 16 gelten entsprechend. Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland. Antragsberechtigt sind die Ehegatten; sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.

(2) Die Beurkundung der Eheschließung nach Absatz 1 erfolgt auch dann, wenn die Ehe im Inland zwischen Eheschließenden, von denen keiner Deutscher ist, vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen worden ist.

(3) Personen, die eine Erklärung nach § 94 des Anerkennung Hochzeit im Ausland abgegeben haben, sind nur mit den nach dieser Erklärung geführten Vornamen und Familiennamen einzutragen; dies gilt entsprechend für Vertriebene und Spätaussiedler, deren Name nach den Vorschiften des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen geändert worden ist.

(4) Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so beurkundet das Standesamt I in Berlin die Eheschließung.

(5) Das Standesamt I in Berlin führt ein Verzeichnis der nach den Absätzen 1 und 2 beurkundeten Eheschließungen.

Die nachträgliche Registriertung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe wird in Deutschlabnd mit folgendem Formular beantragt.

Heiraten in Ausland  – anerkannt ?

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Innerhalb Europas ist die Anerkennung einer Hochzeit im Auland relativ einfach. Die meisten europäischen EG Länder stellen internationale Heiratsurkunden aus. Diese sind in mehrern Sprachen verfaßt und werden in Deutschland sofort ohne weitere Formaitäten von den Standesämtern anerkannt. – Bevor Sie zu Ihrer Auslandshochzeit aufbrechen achten Sie bitte darauf, daß Ihre Reisepässe (oder der Personalasuweis) bei Reiseantritt noch mindestes sechs Monate gültig sind.

Heiraten im Ausland  – Apostile – Übersetzung

Ein wichtiger Punkt fürdie Anerkennung einer Heiratsurkudne aus einem Land außerhalb Europas ist die Übersetzung des Dokuments für die deutschen Behörden. Während dies bei Hochzeiten in der Europäischen Union nicht notwendig ist, da man eine internationale Heiratsurkunde erhält, muß bei Hochzeiten in Übersee die Heiratsurkunde mit der angebrachten Apostile (praktisch wie ein Siegel) ins Deutsche übersetzt werden.

Hierbei ist es wichtig, daß dies von einem amtlich anerkannten Übersetzer vorgenommen wird, der bei Ihrem einheimischen Standesamt anerkannt ist.

Wir verfügen über vereidigte Übersetzer die bei einem deutschen Landgericht als solche anerkannt sind und daher berechtigt sind, für alle Deutsche Behörden überregional Dokumente zu übersetzen, die dann dort auch anerkannt werden.

Den Güterstand und einen eventuellen Doppelnamen (z.B. Frau Maria Müller-Maier) können Sie in Deutschland nachträglich eintragen lassen. Bitte lesen Sie hierzu unser separates Merkblatt.

Ein offenes Wort zum Schluß: keine Angst vor zu viel Bürokratie. Das alles ist viel leichter als es auf den ersten Blick aussieht und wir stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und unsern Spezialisten vor Ort jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung.

Eintragung einer im Ausland geschlossene Ehe

Sollten Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen haben, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Sei sollten dies inenrhalb von 6 Monaten anch dem Hochzeitsdatum tun. Man spricht hier von einer sog. Nachbeurkundung. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind. Nach der Beurkundung der Ehe im Ehregister kann Ihnen jederzeit eine Eheurkunde ausgestellt werden.

Antrag Beurkundung Auslandseheschließung

mit dem folgenden Antrag können Sie die nachträgliche Registrierung  Ihrer im Auland geschlossenen Ehe bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt beantragen.

Link Antrag Beurkundung Auslandseheschließung

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig? Hier einige Antworten zu diesem Thema auf der Seite des auswärtigen Amtes.

Heiraten im Ausland anerkant

Gerne beraten wir von „Dream-Weddings-International“ Sie in allen weiteren Fragen detailliert und zuverlässig. Bitte senden Sie Ihre Anfragen dazu schriftlich an folgende E-Mail Adresse:

Info@Dream-Weddings-International.com

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