Heiraten in Südamerika

Heiraten in Südamerika

Als Südamerika Kenner organisieren wir Ihre Hochzeit in Südamerika. Wir sprechen spanisch und portugiesich und kennen die lokalen Gegebenheiten bei der Organisation von Hochzeiten in Lateinamerika.

Heiraten in Brasilien

Möchte man als Deutscher in Brasilien den Bund für die Ehe schließen, so muss man sich mindestens 30 Tage am Ort der Eheschließung aufhalten. Ein Kurztrip nach Rio de Janeiro genügt hier also nicht aus. Das liegt daran, dass die Aufgebotsfrist mindestens 30 tage beträgt. Sie kann allerdings eventuell auch gekürzt werden, wie beispielsweise dann, wenn es einen wichtigen Grund gibt, den man dem Standesamt mitteilen muss und welcher die Genehmigung eines Richters braucht.

Hochzeit in Rio de Janeiro

Was für ein Traum in der schönsten Stat der Welt zu heiraten. Besonders in der Umgebung von Rio gibt es traumhafte Hochzeits-Locations.

Heiraten in Argentinien

Die Heiratswilligen müssen beim Standesamt ihrer Wahl persönlich vorsprechen, um das Eheschließungsdatum zu vereinbaren. Die notwendigen Formulare müssen mindestens zehn und höchstens 29 Arbeitstage vor dem vereinbarten Datum abgeholt, und mindestens drei Arbeitstage vor dem Eheschließungsdatum wieder abgegeben werden, zusammen mit der unten angegebenen Dokumentation.

Aufgebotsfrist in Argentinien

Ein Aufgebot kennt das argentinische Recht nicht.

Unterlagen für Heiraten in Argentinien

Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für Eheschließungen in der Hauptstadt Buenos Aires. Die Voraussetzungen für eine Eheschließung in den Provinzen können abweichen. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur das Standesamt erteilen, auf dem Sie heiraten wollen, da der Standesbeamte dort entscheidet, welche Unterlagen er für den konkreten Einzelfall benötigt. Es wird daher empfohlen, sich rechtzeitig mit dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, in Verbindung zu setzen. In der Regel werden jedoch folgende Unterlagen benötigt: gültige Reisepässe, eidesstattliche Erklärung über den Familienstand. Bei vorheriger Eheschließung und Scheidung im Ausland muss das Scheidungsurteil zunächst seitens der Dirección General del Registro Civil, Uruguay 753 in Buenos Aires anerkannt werden. Hierzu muss das Urteil mit einer Apostille versehen, von einem argentinischen Traductor público (öffentlich zugelassener Übersetzer) übersetzt und die Übersetzung vom Colegio de Traductores Públicos beglaubigt sein. Gesundheitsnachweis: Gesundheitsuntersuchung (genannt Prenupciales), die innerhalb von sieben Tagen vor Eheschließung durchgeführt werden muss. Art und Umfang der Untersuchungen sind genau vorgeschrieben, deshalb muss die Untersuchung in Argentinien durchgeführt werden.

Wie viele Trauzeugen müssen bei der Trauung zugegen sein? Notwendig sind zwei Zeugen, die über 21 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Hauptstadt Buenos Aires haben müssen. Ist ein Dolmetscher erforderlich? Falls einer der Heiratswilligen nicht über ausreichende spanische Sprachkenntnisse verfügt, muss ein Dolmetscher (Traductor público), übersetzen. Die Gebühr hierfür ist von den Heiratswilligen zu entrichten.